Was versteht man unter GoBS?
GoBS ist die Abkürzung für Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme und diese beinhalten die Regeln für die Buchführung über Datenverarbeitungssysteme. Sie ersetzen seit 1995 die „Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung“ von 1978. Sie wurden unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung entwickelt und werden von dieser auch seit 2005 immer wieder überarbeitet. Doch was genau beinhalten die GoBS nun genau? Sie erläutern in erster Linie das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung und im Speziellen die richtige Handhabung elektronischer Archivierung bzw. der elektronisch archivierten Dokumente. Das heißt, dass die GoBS dabei auch Scanverfahren etc. berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt der Grundsätze ist das Interne Kontrollsystem, kurz IKS, das auf den Prinzipien Transparenz, vier Augen, Funktionstrennung und Mindestinformation beruht. Durch das IKS sollen die Funktionsfähigkeit, aber auch die Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen gewährleistet werden, außerdem die Sicherstellung betrieblicher Informationen, die Vermögenssicherung und die Einhaltung der Regeln.