Rechnungen archivieren
Rechnungen archivieren: Effizient und GoBD-konform
Rechnungen archivieren ist eine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland. Es stellt sicher, dass alle finanziellen Dokumente sicher aufbewahrt werden und jederzeit für Prüfungen zugänglich sind. Ein digitales Archiv ermöglicht die rechtssichere und systematische Aufbewahrung von Rechnungen, sodass Sie im Falle einer Betriebs- oder Steuerprüfung jederzeit vollständigen Zugriff auf alle relevanten Unterlagen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, warum und wie Sie Rechnungen korrekt und GoBD-konform archivieren müssen, wobei wir insbesondere auf die gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen eingehen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Archivierung von Rechnungen ist gesetzlich vorgeschrieben und erfordert eine revisionssichere Speicherung gemäß GoBD, AO, HGB und UStG; dabei müssen alle relevanten Richtlinien zur Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit digitaler Dokumente eingehalten werden.
- Ab 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen in strukturierten Formaten empfangen und archivieren; die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde auf acht Jahre verkürzt.
- Die Verwendung eines Dokumentenmanagement-Systems (DMS) ist entscheidend für eine GoBD-konforme Archivierung, um die Unveränderbarkeit und Datensicherheit der Rechnungen zu gewährleisten.
Warum Rechnungen archivieren?
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Die Archivierung von Rechnungen ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit im Rahmen der Vorschriften. In Deutschland sind die Vorschriften durch die GoBD, die Abgabenordnung (AO), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Umsatzsteuergesetz (UStG) klar geregelt. Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen ihre Rechnungen revisionssicher archivieren, um einerseits rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und andererseits die Datenintegrität sicherzustellen. Die Archivierungspflicht und die archivierungspflichten sind dabei zentrale Aspekte, die auch die pflichten der Unternehmen betreffen.
Eine revisionssichere Archivierung bedeutet, dass Rechnungen so gespeichert werden müssen, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Dies schützt nicht nur vor teuren Nachzahlungen, sondern sorgt auch für die Unversehrtheit der Daten. Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wird einer Betriebsprüfung unterzogen, und Ihr Rechnungsarchiv ist nicht ordnungsgemäß geführt. Die Konsequenzen können hohe Nachzahlungen und Steuerschätzungen sein. Eine revisionssicherheit ist dabei unerlässlich.
Ein gut strukturiertes Archivsystem hilft dabei, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alles Dokumente leicht zugänglich und nachvollziehbar sind. Ein digitales Ablagesystem ermöglicht eine effiziente Organisation und Verwaltung der Dokumenten, sodass verschiedene Dokumenttypen wie Rechnungen, Belege und Geschäftsbriefe revisionssicher und gesetzeskonform gespeichert werden können. Es geht also nicht nur darum, Rechnungen irgendwo abzulegen, sondern sie so zu speichern, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Bedarfsfall schnell gefunden werden können, wobei die ordnungsmäßigen führung und aufbewahrung berücksichtigt werden.
Welche Rechnungen müssen archiviert werden?
Es ist wichtig zu wissen, welche Rechnungen archiviert werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Grundsätzlich müssen sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen archiviert werden. Das bedeutet, jede Rechnung, die Ihr Unternehmen erhält oder ausstellt, muss korrekt und revisionssicher gespeichert werden, insbesondere im Hinblick auf den Rechnungseingang.
Früher wurden Papierrechnungen in Ordnern und Aktenschränken aufbewahrt, während heute digitale Archivierungssysteme bevorzugt werden.
Für elektronische Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen:
- Sie müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
- Elektronische Belege müssen in dem Format archiviert werden, in dem sie empfangen wurden.
- Während der gesamten Aufbewahrungsfrist müssen sie jederzeit lesbar und maschinell auswertbar bleiben. Die Aufbewahrungspflicht ist dabei zu beachten.
Dies stellt sicher, dass alle Dokumente allem nach Jahren noch zugänglich und nutzbar sind.
Ein weiterer Punkt ist die Digitalisierung von Papierrechnungen:
- Diese dürfen GoBD-konform digitalisiert werden, solange die digitale Version den gleichen Anforderungen an Lesbarkeit und Zugänglichkeit wie das Original genügt.
- Papierrechnungen können somit sicher und effizient digital archiviert werden.
- Die digitale Archivierung erleichtert den Zugriff und die Verwaltung deutlich.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen haben sich kürzlich geändert. Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass eine Rechnung, die im Jahr 2025 ausgestellt wird, bis Ende 2033 aufbewahrt werden muss.
Für alle Rechnungen, deren Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen ist, gelten die alten Vorschriften bis Ende 2025. Das bedeutet, dass Unternehmen in diesem Übergangszeitraum besonders aufmerksam sein müssen, um keine Fehler bei der Archivierung zu machen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die Archivierungsdauer sowie die internen Prozesse entsprechend anzupassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind, auch nach Ablauf der regulären Aufbewahrungsfrist weiterhin aufbewahrt werden müssen, wenn die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies stellt sicher, dass alle steuerlich relevanten Dokumente bei Bedarf verfügbar sind und keine wichtigen Informationen verloren gehen.
GoBD-konforme Archivierung von Rechnungen
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Die GoBD-konforme Archivierung von Rechnungen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die Integrität der Daten zu gewährleisten. Die GoBD verlangt, dass Rechnungen unveränderlich gespeichert werden, um nachträgliche Änderungen auszuschließen. Dies bedeutet, dass alle archivierten Rechnungen vor Manipulationen geschützt sein müssen, um ihre Unversehrtheit zu garantieren.
Rechnungen müssen in einem Format aufbewahrt werden, das eine problemlose Lesbarkeit gewährleistet. Dies erleichtert nicht nur die interne Verwaltung, sondern stellt auch sicher, dass alle Dokumente während einer Steuerprüfung problemlos zugänglich sind. Die digitale Rechnungsverarbeitung ermöglicht eine revisionssichere Ablage, die den gesetzlichen Anforderungen und Formate entspricht.
Ein Dokumentenmanagement-System (DMS) ist unerlässlich, um die Unveränderbarkeit und Datensicherheit zu gewährleisten. Durch den Einsatz eines DMS können Unternehmen nicht nur die GoBD-Anforderungen erfüllen, sondern auch signifikante Kosteneinsparungen durch höhere Effizienz in den unternehmer systeme Rechnungsverarbeitung erzielen.
E-Rechnungspflicht ab 2025
Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen in anerkannten Formaten zu empfangen und zu archivieren. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Pflicht gilt bis zum 01.01.2028.
- Es besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2026.
- Während der Übergangsfrist können Unternehmen weiterhin andere Rechnungsformate verwenden, solange der Empfänger zustimmt.
Ab 2025 müssen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden, wobei ein simples pdf datei nicht mehr ausreicht. Unternehmen müssen e rechnungen müssen also sicherstellen, dass sie in der Lage sind, e rechnung zu empfangen, was bereits durch ein E-Mail-Postfach gewährleistet werden kann, um den Empfang in der richtigen Form zu ermöglichen. Zudem ist die Verwendung von xml für die Übermittlung erforderlich. Eine elektronische rechnung ist dabei von großer Bedeutung.
Für den Versand von E-Rechnungen an Behörden wird eine Leitweg-ID benötigt, die im B2B-Bereich nicht erforderlich ist. Die Umsetzung dieser neuen Anforderungen stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, aber die Vorteile der Digitalisierung und Effizienzsteigerung überwiegen deutlich, insbesondere im Hinblick auf die Norm en 16931.
Im Zuge der E-Rechnungspflicht ist die Einhaltung rechtlicher Vorgaben beim Versand und der Archivierung von Rechnungen besonders wichtig. Hierbei spielen standardisierte Formate wie ZUGFeRD eine zentrale Rolle. ZUGFeRD unterstützt Unternehmen dabei, elektronische Rechnungen gesetzeskonform zu erstellen, zu speichern und zu archivieren. Die Nutzung von ZUGFeRD erleichtert die rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und sorgt für steuerliche Rechtssicherheit im E-Rechnungsverkehr.
Elektronische Archivierung von Rechnungen
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Ab 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und rechtssicher archivieren, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die digitale Rechnungsverwaltung bietet dabei zahlreiche Vorteile:
- Rechnungen können schneller im Unternehmen verteilt werden.
- Die Bearbeitung der Rechnungen wird beschleunigt.
- Die Effizienz im Unternehmen wird erheblich gesteigert durch digitale Archivierungslösungen.
Die Nutzung von digitalen Rechnungsverwaltungssystemen bietet folgende Vorteile:
- Verringerung des manuellen Aufwands
- Minimierung der Fehlerquote bei der Rechnungsbearbeitung
- Schneller Zugriff auf alle Dokumente, besonders wichtig bei Betriebsprüfungen und internen Kontrollen
- Einsatz von KI zur zügigen und fehlerfreien Erfassung der Rechnungsdaten
Ein weiterer Vorteil der elektronischen Archivierung ist die Einhaltung der GoBD-Anforderungen, die durch den Einsatz geeigneter Software gewährleistet wird, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur revisionssicheren Archivierung nach § 147 AO Abs. 1 Nr. 1, b. Dies führt nicht nur zu einer höheren Sicherheit und Zuverlässigkeit, sondern auch zu signifikanten Kosteneinsparungen.
Papierrechnungen vs. elektronische Rechnungen
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Seit 2011 sind Papierrechnungen und elektronische Rechnungen gesetzlich gleichgestellt. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede, die bei der Archivierung zu beachten sind:
- Elektronische Rechnungen sollten vollständig digital verarbeitet und archiviert werden, um Medienbrüche zu vermeiden.
- Dies verbessert die Transparenz in der Rechnungsverarbeitung.
- Es ermöglicht eine effiziente Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes.
Papierrechnungen dürfen GoBD-konform digitalisiert werden, was bedeutet, dass sie den gleichen Anforderungen an Lesbarkeit und Zugänglichkeit wie die Originale genügen müssen. Unternehmen dürfen ihre elektronisch archivierten Rechnungen nicht nur im Inland, sondern auch innerhalb der EU speichern, solange sie jederzeit zugänglich sind.
Die Digitalisierung von Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine schnellere Verarbeitung, geringere Fehlerquoten und eine verbesserte Effizienz. Unternehmen sollten daher ernsthaft in Betracht ziehen, ihre Rechnungen vollständig zu digitalisieren und die Vorteile der elektronischen Archivierung zu nutzen.
Rechnungen per E-Mail versenden und archivieren
Der Versand von Rechnungen per E-Mail ist eine praktische und effiziente Methode, die jedoch spezifische Anforderungen an die E-Mail Archivierung stellt:
- E-Mails, die buchhalterische Informationen enthalten, sind archivierungspflichtig.
- Diese E-Mails müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert werden.
- Alle relevanten E-Mails müssen sicher und unveränderlich archiviert werden.
E-Mails, die nur als Übertragungsweg für Rechnungen dienen, sind hingegen nicht archivierungspflichtig, solange sie keine zusätzlichen buchhalterischen Informationen oder artikel enthalten. Diese Unterscheidung ist wichtig, um den Aufwand für die Archivierung zu minimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die elektronische Archivierung von E-Mail-Rechnungen bietet zudem den Vorteil, dass alle Dokumente zentral und leicht zugänglich gespeichert werden können, wobei jedes einzelne Dokument revisionssicher und rechtssicher aufbewahrt wird. Dies erleichtert die Verwaltung und sorgt für eine höhere Effizienz im Rechnungsverarbeitungsprozess.
Die Rolle von DMS bei der Rechnungsarchivierung
Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für die Archivierung von Rechnungen in modernen Unternehmen unverzichtbar. Es ermöglicht die zentrale, strukturierte und revisionssichere Archivierung von elektronischen Rechnungen sowie anderen geschäftsrelevanten Unterlagen. Mit einem DMS können Unternehmen sämtliche Rechnungen, Belege und Aufzeichnungen in elektronischer Form verwalten und so die Anforderungen an die ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen gemäß GoBD erfüllen.
Ein großer Vorteil eines DMS liegt in der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten. Die Systeme sorgen dafür, dass alle archivierten Rechnungen unveränderbar gespeichert werden und der Datensicherheit höchste Priorität eingeräumt wird. Darüber hinaus ermöglicht ein DMS einen schnellen und gezielten Datenzugriff, was insbesondere bei Betriebsprüfungen oder internen Kontrollen von großem Nutzen ist.
Durch die Automatisierung von Archivierungsprozessen und die zentrale Verwaltung aller Dokumente wird die Effizienz im Unternehmen gesteigert. Gleichzeitig werden Fehlerquellen minimiert und die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff sichergestellt. Ein DMS ist somit das Rückgrat einer modernen, GoBD-konformen Archivierung von Rechnungen und ein wichtiger Baustein für die digitale Transformation im Unternehmen.
Schritte zur GoBD-konformen Archivierung
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Um GoBD-konform zu archivieren, sollten Unternehmen zunächst alle rechnungsrelevanten Prozesse und die dazugehörigen digitalen Belege sowie büchern aufzeichnungen und unterlagen belegen. Dies schafft Transparenz und stellt sicher, dass alle Vorgänge nachvollziehbar sind. Ein effektiver Ansatz ist die durchgehende Digitalisierung des Belegflusses, um interne prozess zu automatisieren und das Papieraufkommen zu reduzieren. Die Buchführung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Die Auswahl eines geeigneten Archivierungssystems sollte folgende Punkte berücksichtigen:
- Die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens, einschließlich IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Vor der Implementierung muss das neue Archivierungssystem gründlich getestet werden.
- Die Mitarbeiter sollten entsprechend geschult werden.
Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Bedarfsfall problemlos zugänglich sind. Ein sorgfältiger Schritt in der Planung und Umsetzung der Archivierungsprozesse hilft, Fehler zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.
Praktische Tipps für die Rechnungsarchivierung
Für eine effiziente und rechtssichere Archivierung von Rechnungen empfiehlt es sich, einige bewährte Maßnahmen zu beachten. Zunächst sollten Unternehmen alle Rechnungen – unabhängig davon, ob sie in Papierform oder als elektronische Rechnung vorliegen – in einem zentralen Archivsystem ablegen. Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), das die GoBD-Anforderungen erfüllt, ist hierfür besonders empfehlenswert.
Vor der Archivierung sollten Rechnungen stets auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden, um spätere Korrekturen und Fehler zu vermeiden. Es ist ratsam, regelmäßige Backups des gesamten Archivsystems durchzuführen, um einen möglichen Datenverlust zu verhindern und die Sicherheit der archivierten Dokumente zu gewährleisten.
Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre Archivierungsprozesse in regelmäßigen Abständen überprüfen und an neue gesetzliche Anforderungen oder technische Entwicklungen anpassen. So bleibt die Archivierung von Rechnungen stets auf dem aktuellen Stand und erfüllt alle relevanten Anforderungen. Ein gut organisiertes Archivsystem erleichtert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern sorgt auch für mehr Effizienz und Transparenz im Unternehmen.
Die Auswirkungen der Verjährung auf die Rechnungsarchivierung
Die Verjährung spielt eine zentrale Rolle bei der Archivierung von Rechnungen, da sie die Mindestdauer für die Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen bestimmt. In Deutschland gilt in der Regel eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist dürfen Rechnungen und Belege grundsätzlich vernichtet werden, sofern sie nicht für laufende Geschäftsprozesse oder steuerliche Prüfungen weiterhin benötigt werden.
Unternehmen müssen ihre Archivierungsprozesse so gestalten, dass alle relevanten Rechnungen und Belege während der gesamten Aufbewahrungsfrist sicher und nachvollziehbar gespeichert sind. Gleichzeitig ist es wichtig, im Blick zu behalten, ob bestimmte Dokumente auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch benötigt werden, etwa im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten oder bei offenen Steuerverfahren. Eine strukturierte Archivierung von Rechnungen hilft, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten und gleichzeitig flexibel auf individuelle Anforderungen im Unternehmen zu reagieren.
Live-Demo: Digitale Rechnungsverarbeitung
Eine Live-Demo zur digitalen Rechnungsverarbeitung bietet die Möglichkeit, die praktische Anwendung und Vorteile der digitalen Lösungen direkt zu erleben. Experten führen durch die Software und zeigen, wie die GoBD-konforme Archivierung in der Praxis aussieht. Dies bietet wertvolle Einblicke und hilft Unternehmen, die für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Lösungen zu finden.
Die Demo ermöglicht es den Teilnehmern, spezifische Fragen zu stellen und individuelle Anforderungen zu besprechen. Dies ist besonders hilfreich, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Die praktische Anwendung der GoBD-konformen Archivierung wird dadurch greifbar und verständlich.
Eine Live-Demo ist daher eine ideale Möglichkeit, die Vorteile der digitalen Rechnungsverarbeitung kennenzulernen und die Prozesse im eigenen Unternehmen zu optimieren. Sie zeigt, wie einfach und effizient die digitale Rechnungsverarbeitung sein kann und welche Vorteile sie für die Buchhaltung bringt.
Die Zukunft der Rechnungsarchivierung
Die Zukunft der Archivierung von Rechnungen ist eng mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Einführung der E-Rechnungspflicht verbunden. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Prozesse auf die elektronische Archivierung umzustellen und dabei die Anforderungen der GoBD konsequent zu erfüllen. Moderne Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und cloudbasierte Archivierungslösungen werden dabei zum Standard, um die steigenden Anforderungen an Sicherheit, Effizienz und Nachvollziehbarkeit zu erfüllen.
Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning (ML) werden künftig eine immer größere Rolle spielen, indem sie die automatische Erfassung, Klassifizierung und Archivierung von Rechnungen ermöglichen. Dadurch lassen sich Fehlerquellen minimieren und die Effizienz der Archivierungsprozesse deutlich steigern. Die E-Rechnungspflicht ab 2025 beschleunigt diesen Wandel zusätzlich und macht die digitale Transformation in der Buchhaltung und Archivierung von Rechnungen für alle Unternehmen zur Pflicht.
Wer frühzeitig auf digitale Lösungen setzt und die eigenen Prozesse kontinuierlich anpasst, profitiert von einer höheren Rechtssicherheit, geringeren Fehlerquoten und einer nachhaltigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zusammenfassung
Die Archivierung von Rechnungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung und des Unternehmensmanagements. Sie müssen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch sicherstellen, dass alle Rechnungen revisionssicher und unveränderlich archiviert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die GoBD, verlangen eine strikte Einhaltung der Archivierungsvorschriften, um Manipulationen zu verhindern und die Datenintegrität zu gewährleisten.
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen und die Nutzung digitaler Archivierungssysteme bieten zahlreiche Vorteile, darunter eine höhere Effizienz, geringere Fehlerquoten und signifikante Kosteneinsparungen. Die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und erfordert von Unternehmen die Anpassung ihrer Prozesse und Systeme.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Investition in digitale Archivierungslösungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nur rechtliche Sicherheit bieten, sondern auch die Effizienz und Transparenz in der Rechnungsverarbeitung erheblich verbessern. Unternehmen, die diese Herausforderungen meistern, werden langfristig profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Archivierung von Rechnungen?
Die gesetzlichen Vorschriften zur Archivierung von Rechnungen in Deutschland umfassen die GoBD, die Abgabenordnung (AO), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Regelungen stellen sicher, dass Rechnungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Welche Rechnungen müssen archiviert werden?
Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen unbedingt archiviert werden, da beide Arten den gleichen Aufbewahrungspflichten unterliegen und für zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.
Was sind die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen ab 2025?
Ab 2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen acht Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung.
Was ist eine GoBD-konforme Archivierung?
Eine GoBD-konforme Archivierung gewährleistet die unveränderliche und sichere Speicherung von Rechnungen, was durch den Einsatz eines Dokumentenmanagement-Systems erreicht wird. Damit wird sichergestellt, dass keine nachträglichen Änderungen erfolgen können.
Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht ab 2025 auf Unternehmen aus?
Die E-Rechnungspflicht ab 2025 verpflichtet Unternehmen, elektronische Rechnungen in anerkannten Formaten zu empfangen und zu archivieren, was eine Anpassung ihrer Rechnungsprozesse erfordert. Bis Ende 2026 besteht eine Übergangsfrist, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Warum ist kontinuierliche Fortbildung bei der Rechnungsarchivierung wichtig?
Die Anforderungen an die Archivierung von Rechnungen entwickeln sich stetig weiter – sowohl durch neue gesetzliche Vorgaben als auch durch technische Innovationen. Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten über die aktuellen Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung informiert sind und Fehler im Umgang mit elektronischen Rechnungen vermieden werden.
Regelmäßige Fortbildungen helfen dabei, die Effizienz der Archivierungsprozesse zu steigern und die Einhaltung der GoBD sowie anderer relevanter Vorschriften sicherzustellen. Sie fördern das Verständnis für neue Technologien und ermöglichen es Unternehmen, ihre Prozesse flexibel an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. So bleibt die Archivierung von Rechnungen nicht nur rechtssicher, sondern auch zukunftsfähig.