E-Government-Gesetz
E-Government-Gesetz: Digitalisierung der deutschen Verwaltung
Die deutsche Verwaltung durchläuft einen grundlegenden Wandel. Seit dem 1. August 2013 prägt das e government gesetz maßgeblich die Digitalisierung der öffentlichen verwaltung und schafft die rechtliche Grundlage für moderne, bürgerfreundliche Verwaltungsdienstleistungen. Das gesetz zur förderung der elektronischen verwaltung hat sich als zentraler Baustein der digitalen Transformation erwiesen und wurde zuletzt am 19. Juli 2024 aktualisiert, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Das gesetz gilt für Bundesbehörden, Länder und Kommunen und legt fest, in welchen Bereichen und für welche Verwaltungseinheiten die Vorschriften verbindlich sind.
Das e government gesetzes regelt systematisch, wie verwaltungshandeln und kommunikation elektronisch erfolgen sollen. Ziel ist es, eine effiziente, transparente und sichere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zwischen bürgern, Unternehmen und behörden zu schaffen, wobei e governments eine zentrale Rolle bei der Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Digitalisierung einnehmen. Die Kommunen sind dabei maßgeblich an der Umsetzung des e government gesetzes auf lokaler Ebene beteiligt und tragen zur erfolgreichen digitalen Transformation der Verwaltung bei. Dabei stehen die optimierung von verwaltungsabläufen und die förderung des elektronischen zugangs zur verwaltung im Mittelpunkt.
Was ist das E-Government-Gesetz?
Das e government gesetz (EGovG) bildet den rechtlichen Rahmen für die elektronische verwaltung in Deutschland. Es trat am 1. August 2013 kraft getreten und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Das government gesetz verpflichtet behörden dazu, elektronische Zugangswege zu eröffnen und regelt die elektronische Bearbeitung sowie verwaltung von Vorgängen. Die Gliederung des Gesetzes erfolgt in verschiedene Absätze, wobei insbesondere Absätze 1 zentrale Vorgaben für die Umsetzung der elektronischen Verwaltung enthalten.
Ein wesentlicher Bestandteil des gesetzes ist die Definition der elektronischen aktenführung. Diese umfasst das sogenannte “ersetzende Scannen”, bei dem Papierdokumente digitalisiert und anschließend rechtssicher elektronisch weiterbearbeitet werden können. Nach absatz 2 satz der entsprechenden Bestimmungen können Papieroriginale nach erfolgreicher Digitalisierung vernichtet werden, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Abweichend von Absatz 1 kann in bestimmten Fällen eine andere Vorgehensweise vorgesehen sein, wenn dies durch spezielle Vorschriften geregelt ist.
Das gesetz versteht sich als “Ermöglichungsgesetz”, da es Standards setzt, aber hauptsächlich Bundesbehörden verpflichtet. Die meisten bundesländer haben eigene, speziell angepasste e government gesetze verabschiedet, die regionale Besonderheiten berücksichtigen. Bei der Nutzung elektronischer Identitätsnachweise, wie sie im Rahmen des eID Karte Gesetzes geregelt sind, gelten besondere gesetzliche Grundlagen. Satz 1 gilt insbesondere für die Verpflichtung der Behörden zur Bereitstellung elektronischer Zugangswege. Für die präzise Zitierweise im Gesetz werden häufig Formulierungen wie Satz 1 Nummer verwendet, um auf konkrete Regelungen zu verweisen.
Geltungsbereich und Anwendung
Das EGovG des bundes gilt für alle behörden des bundes sowie für juristischen personen des öffentlichen rechts, die der aufsicht des landes unterstehenden. artikel 1 des gesetzes definiert klar den Anwendungsbereich und erstreckt sich auf die gesamte Bundesverwaltung sowie behörden, die Bundesrecht ausführen, wobei jede relevante vorschrift bei der Anwendung des Gesetzes zu beachten ist.
Zusätzlich zum Bundesgesetz haben alle länder eigene E-Government-gesetze erlassen:
Land | Gesetz | Inkrafttreten |
---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | egovg nrw | 16. Juli 2016 |
Baden-Württemberg | EGovG BW | 05. Juli 2025 (aktuelle fassung) |
Sachsen | sächsisches e government gesetz | 8. November 2019 |
Diese Landesgesetze ergänzen die bundesweiten regelungen und konkretisieren sie für regionale Besonderheiten. Der bund und ländern vertrag zur ausführung von artikel 91c des Grundgesetzes bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der errichtung des it planungsrats. Bei der Entwicklung und Umsetzung von E-Government-Regelungen auf nationaler Ebene spielen die Beschlüsse des parlaments und des rates eine zentrale Rolle, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung festlegen.
Elektronisches Verwaltungshandeln
Das e government gesetz verpflichtet alle Bundesbehörden, elektronische Kommunikation zu eröffnen und Bürgern sowie Unternehmen den rechtssicheren Zugang zu gewährleisten. Elektronische Kommunikation ermöglicht einen schnellen, sicheren und barrierefreien Austausch von Informationen zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Zudem besteht die Verpflichtung zum elektronischen Zugang zur Verwaltung, sodass Behörden elektronische Kommunikationswege für Verwaltungsverfahren bereitstellen müssen. Die Behörde ist als verantwortliche Stelle für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der digitalen Verwaltung zuständig und sorgt für Effizienz, Sicherheit und Rechtssicherheit. Behörden müssen elektronische Zugangswege mit aktuellen Verschlüsselungsverfahren und De-Mail-Adressen bereitstellen.
Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
- Bereitstellung sicherer elektronischer Postfächer
- Akzeptanz elektronischer Identitätsnachweise in Verwaltungsverfahren
- Möglichkeit für Bürger und Unternehmen, den elektronischen Kommunikationsweg frei zu wählen
- Verpflichtung der Behörden, auf dem gewählten elektronischen Weg zu antworten, wobei Kommunikationsstandards für die sichere und effiziente Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung eine zentrale Rolle spielen
Nach Absatz 1 Satz der entsprechenden Bestimmungen sind fortgeschrittene Verschlüsselungsverfahren und die Nutzung von De-Mail als besonders sichere Mail-Infrastruktur vorgeschrieben. Die Verwendung öffentlich zugänglicher Netze muss dabei den Stand der Technik entsprechen. Die zuständige Behörde ist Ansprechpartner für die Bereitstellung und Verwaltung der elektronischen Zugänge.
Digitale Verwaltungsdienstleistungen
Ein zentrales Ziel des e government gesetzes ist die flächendeckende Bereitstellung digitaler verwaltungsdienste. In nordrhein westfalen sollten bis 2021 sämtliche relevanten Verwaltungsprozesse digital angeboten werden, bundesweit gelten Fristen bis spätestens 2025.
Serviceportale wie das “Serviceportal.NRW” erlauben bürgern und Unternehmen zentralen zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen. Diese Portale bieten:
- Elektronische bezahlmöglichkeiten für Verwaltungsgebühren
- Digitale Vorlage von Nachweisen
- Online-Antragsstellung für verschiedene Verwaltungsverfahren
- information zum verfahrensstand in Echtzeit, sodass Verfahrensbeteiligte jederzeit transparent und einfach den aktuellen Stand ihres Antrags nachvollziehen können. Die Bereitstellung solcher Informationen zum Verfahrensstand ist ein wesentlicher Bestandteil moderner digitaler Verwaltungsdienste.
Das gesetz schreibt explizit vor, dass Gebühren elektronisch beglichen werden können und Unterlagen elektronisch eingereicht werden dürfen – mit Ausnahmen bei gesetzlich vorgeschriebenen Originalen. Dabei müssen alle Dienste über öffentlich zugängliche netze angeboten werden, wobei insbesondere die Bereitstellung von informations in elektronischer Form für Bürger und Unternehmen eine zentrale Rolle spielt.
Amtliche Mitteilungen und Verkündungen
Das e government gesetz sieht vor, dass amtliche Mitteilungen und Verkündungen verstärkt über öffentlich zugängliche netze veröffentlicht werden. Diese Regelung trägt maßgeblich zur förderung der elektronischen verwaltung bei, da sie den Zugang zu wichtigen informationen für Bürger und Unternehmen deutlich erleichtert. Durch die Nutzung elektronischer Medien können behörden ihre amtlichen Mitteilungs- und Verkündungsblätter effizient, schnell und kostengünstig verbreiten. Die Veröffentlichung über öffentlich zugänglichen netzen stellt sicher, dass die informationen jederzeit und ortsunabhängig abrufbar sind. Damit wird die Transparenz der verwaltung gestärkt und die Bürger erhalten einen direkten Zugang zu aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen. Das government gesetz legt zudem Wert darauf, dass der Zugang zu diesen elektronischen Veröffentlichungen dauerhaft und allgemein gewährleistet bleibt, was die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Verwaltungshandeln weiter verbessert.
Elektronische Aktenführung
Die Einführung der elektronischen Aktenführung stellt einen Meilenstein in der Digitalisierung der Verwaltung dar. Nach Absatz 3 der entsprechenden Bestimmungen sollen Behörden ab 2022 ihre Akte elektronisch geführt verwalten, wobei gesetzliche und technische Anforderungen wie die Nutzung spezieller IT-Verfahren (z.B. E-Akte BW) sowie die Einhaltung von Dokumentations- und Rechtssicherheitsvorgaben zu beachten sind, außer bei unwirtschaftlichem Aufwand.
Die elektronische Akte bietet erhebliche Vorteile:
- Effizienzgewinn bei Bearbeitung und Archivierung
- Verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden
- Langzeitstabile und revisionssichere Aufbewahrung
- Möglichkeit zur Überführung in andere Formate bei Bedarf
Bei akten elektronisch führen akteneinsicht gewähren Behörden den Zugang zur Akte durch Ausdrucke, Bereitstellung elektronischer Dokumente oder digitalen Zugriff, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Elektronische Dokumente spielen eine zentrale Rolle für die Verwaltung und Archivierung, da sie eine effiziente und sichere Bearbeitung ermöglichen. Die sichere Übermittlung und Speicherung elektronischer Dokumente ist dabei essenziell, um gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards zu entsprechen.
Das ersetzende Scannen ermöglicht es, Papierdokumente in elektronische Formate zu übertragen und vernichten zu können. Nach erfolgreicher Digitalisierung und Überprüfung ist das Vernichten des Papieroriginals zulässig, um Platz zu schaffen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Diese Regelung in Artikel 7 des Gesetzes hat die Verwaltungsabläufe und Information erheblich modernisiert.
Alle Änderungen an Abläufen oder Inhalten bei der elektronischen Aktenführung müssen nachvollziehbar dokumentiert und zeitlich festgehalten werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Elektronische Bezahlmöglichkeiten
Ein zentrales Element der förderung der elektronischen verwaltung ist die Einführung moderner elektronischer bezahlmöglichkeiten. Behörden sind angehalten, im Rahmen digitaler Verwaltungsverfahren sichere und benutzerfreundliche Zahlungsoptionen bereitzustellen. Dies ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, Gebühren und Abgaben bequem online zu begleichen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und die Bearbeitungszeiten verkürzt. Die elektronischen bezahlmöglichkeiten müssen dabei höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, um die sensiblen Daten der Nutzer zu schützen. Die förderung solcher digitaler Zahlungswege trägt dazu bei, die verwaltung insgesamt effizienter und serviceorientierter zu gestalten und die Akzeptanz digitaler Angebote weiter zu erhöhen.
Open Data und Datentransparenz
Das bereitstellen von daten in maschinenlesbaren, offenen Formaten ist ein weiterer wichtiger Baustein des e government gesetzes. behörden sind verpflichtet, Datenbestände zu öffentlich-rechtlichen Aufgaben mit standardisierten Metadaten bereitzustellen.
Die Open-Data-Regelungen umfassen:
- Bereitstellung in maschinenlesbaren, offenen Formaten
- Verwendung standardisierter Metadaten
- Entgeltfreie Nutzung ohne Registrierungspflicht
- Freie Weiterverwendung für Forschung, Wirtschaft und Medien
Ausnahmen bestehen bei Schutzrechten, eingeschränktem zugangsrecht oder bereits veröffentlichten Daten. Die anforderungen an das bereitstellen entsprechen den EU-Vorgaben und gelten als Vorreiter in der Bereitstellung von Verwaltungsdaten.
Barrierefreiheit und Bürgerbeteiligung
barrierefreiheit ist ein zentraler Grundsatz des e government gesetzes. Alle elektronischen Verwaltungsangebote müssen so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten zugang haben. Dies umfasst:
- Barrierefreie webseite-Gestaltung
- Unterstützung verschiedener Endgeräte
- Barrierefreie Formulare und Eingabemasken
- Alternative Kommunikationswege
Zusätzlich ermöglicht das gesetz behörden, digitale Technologien für Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusetzen. Portale wie “Beteiligung NRW” geben bürgern die Möglichkeit, sich digital an Gesetzgebungs- und Planungsverfahren zu beteiligen. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen werden elektronisch veröffentlicht, was Transparenz und Partizipation erhöht.
IT-Standards und technische Zusammenarbeit
Die umsetzung von standardisierungsbeschlüssen des it planungsrates ist für alle behörden verpflichtend. Diese Standards sichern Interoperabilität, datenschutzkonforme verarbeitung personenbezogener daten und IT-Sicherheit.
Wichtige Aspekte der technischen Zusammenarbeit:
- Harmonisierte IT-Standards für alle verwaltungsebenen
- Gemeinsame Nutzung von IT-Services
- Zentrale IT-Dienstleister wie das Bundesrechenzentrum
- Moderne Cloud-Lösungen und Verschlüsselungstechnologien
IT-Kooperationsräte der länder koordinieren die ebenenübergreifende Zusammenarbeit. beim einsatz der informationstechnologie in den verwaltungen müssen alle vorschriften zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz eingehalten werden.
Sicherheit in der digitalen Verwaltung
Die förderung der elektronischen verwaltung bringt neue Herausforderungen im Bereich der Sicherheit mit sich. Insbesondere bei der Nutzung von elektronischen Medien und öffentlich zugänglichen netzen müssen behörden gewährleisten, dass die daten der Bürger umfassend geschützt sind. Die verordnung eu 2016/679 (DSGVO) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten und ist für alle behörden verbindlich. Um die Sicherheit der elektronischen kommunikation und der digitalen Verwaltungsverfahren zu gewährleisten, setzen die behörden auf moderne Verschlüsselungstechnologien und sichere Authentifizierungsverfahren. So wird sichergestellt, dass vertrauliche informationen nicht in falsche Hände geraten und die Kommunikation zwischen Bürgern und verwaltung zuverlässig und geschützt abläuft. Die kontinuierliche Anpassung an den Stand der Technik ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der förderung der elektronischen verwaltung.
Landesspezifische Regelungen
Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)
Das egovg nrw ist seit dem 16. Juli 2016 kraft getreten und enthält spezifische regelungen für das Land. Besondere Merkmale sind:
- Georeferenzierung elektronischer Register mit Grundstücksbezug
- Landesbetrieb IT.NRW als gemeinsames Rechenzentrum
- Spezielle Bestimmungen für gemeinden und gemeindeverbände
Das Gesetz regelt auch die rechtliche verwaltungstätigkeit der behörden auf Landesebene und ergänzt die Bundesregelungen um nordrhein-westfalen-spezifische Aspekte.
Baden-Württemberg (EGovG BW)
Die aktuelle Gesamtausgabe des EGovG BW vom 05. Juli 2025 enthält ergänzende Bestimmungen zu bundesweiten Standards. artikel 3 des Landesgesetzes regelt spezifische Anforderungen für die digitale verwaltung in Baden-Württemberg.
Sachsen (Sächsisches E-Government-Gesetz)
Das sächsische e government gesetz wurde am 8. November 2019 bekannt gemacht und zuletzt im April 2021 geändert. Es zielt auf die förderung der E-Government-Umsetzung im Freistaat Sachsen ab und berücksichtigt landesspezifische Strukturen.
Vorteile und Herausforderungen
Die erfolgreiche Umsetzung des e government gesetzes bringt erhebliche Vorteile mit sich:
Vorteile:
- Effizienzgewinne und Kostenersparnis
- Höhere Transparenz und schnellere Bearbeitung
- Stärkere bürgerbeteiligung und mehr barrierefreiheit
- förderung von Innovationspotenzialen
Herausforderungen:
- Hohe Anfangsinvestitionen in IT-Infrastruktur
- Notwendigkeit von Fortbildungen für Verwaltungsmitarbeiter
- Widerstände gegen den Kulturwandel
- Risiken bei Datenschutz und IT-Sicherheit
Nach absatz 4 der jeweiligen Bestimmungen bleiben unberührt spezielle Sicherheitsanforderungen und Datenschutzbestimmungen. Die erfolgreiche einführung hängt stark von der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der kontinuierlichen Anpassung ab.
Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes
Der Umsetzungsstand des e government gesetzes unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. Während einige Länder bereits umfassende Maßnahmen zur förderung der elektronischen verwaltung umgesetzt haben, befinden sich andere noch in der Aufbau- oder Optimierungsphase. Die jeweiligen Landesregierungen sind verpflichtet, regelmäßig über die Fortschritte und Erfahrungen bei der Umsetzung des gesetzes zu berichten. Diese Berichte ermöglichen es, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die förderung der elektronischen verwaltung weiter voranzutreiben. Insgesamt ist die Umsetzung des e government gesetzes ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der öffentlichen verwaltung und zur Verbesserung der Servicequalität für Bürger und Unternehmen.
Gesellschaftliche Auswirkungen der Digitalisierung
Die förderung der elektronischen verwaltung durch das e government gesetz hat weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen. Bürger profitieren von einem deutlich einfacheren Zugang zu informationen und können sich schneller und umfassender über die Arbeit der behörden informieren. Die Digitalisierung der verwaltung führt zu mehr Transparenz und einer höheren Rechenschaftspflicht der öffentlichen Stellen. Gleichzeitig werden Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, was die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen verbessert und die Zufriedenheit der Bürger steigert. Die Möglichkeit, Anliegen digital und ohne lange Wartezeiten zu erledigen, stärkt das Vertrauen in die behörden und fördert die Akzeptanz moderner Verwaltungsstrukturen. So trägt die förderung der elektronischen verwaltung nicht nur zur Optimierung der verwaltung bei, sondern auch zu einer aktiven Teilhabe der Bürger am öffentlichen Leben.
Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsausblick
Aktuelle Trends zeigen eine verstärkte Nutzung von Cloud-Technologien, künstlicher Intelligenz und mobile-first-Strategien. elektronische dokumente werden zunehmend in strukturierten elektronischen format ausgestellt übermittelt, was die automatisierte verarbeitung erleichtert.
Die Zukunft der deutschen verwaltung wird geprägt sein von:
- Automatisierten Entscheidungsprozessen
- Proaktiven Dienstleistungen
- Weitergehender Integration von KI-Technologien
- Verstärkter Nutzung von Blockchain für sichere Transaktionen
Bis 2020 mussten sämtliche Bundesbehörden die elektronische aktenführung umgesetzt haben. Auf Länderebene galten teilweise spätere Fristen, aber inzwischen nutzen über 90% der Bundesbehörden digitale Verfahrensabwicklungen.
Fazit
Das e government gesetz hat die deutsche Verwaltungslandschaft grundlegend verändert und den Weg für eine moderne, digitale verwaltung geebnet. Von der elektronischen aktenführung über Open Data bis hin zur digitalen bürgerbeteiligung schafft das gesetz die rechtlichen Grundlagen für eine bürgerfreundliche und effiziente verwaltung.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des gesetzes zeigt, dass der Gesetzgeber den Herausforderungen der Digitalisierung aktiv begegnet. Mit der jeweils geltenden fassung werden Standards gesetzt, die nicht nur die verwaltung modernisieren, sondern auch bürgern und Unternehmen erhebliche Vorteile bringen.
Die erfolgreiche Umsetzung des e government gesetzes ist ein Schlüssel für Deutschlands Position im internationalen Vergleich der digitalen verwaltung. Durch die Kombination aus bundesweiten Standards und landesspezifischen regelungen entsteht ein flexibles System, das sowohl Einheitlichkeit als auch regionale Besonderheiten berücksichtigt.